Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarungen gelten für jedes Angebot, jede Offerte und jede Auftragsbestätigung des Verkäufers sowie für jede Übereinkunft zwischen dem Verkäufer und dem Käufer die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, unter Ausschluss aller Geschäftsbedingungen des Käufers. Folglich sind wir zu keinem Zeitpunkt an die Bedingungen des Käufers gebunden.

1 DEFINITIONEN

1.1 Der Verkäufer: Above & Beyond BV, Gesellschaft mit Sitz in 8980 Zonnebeke, Potteriestraat 67 und Firmennummer 0830.189.643.
1.2 Die Ware: Alle Erzeugnisse (Waren und/oder Dienstleistungen), die der Verkäufer dem Käufer zum Kauf anbietet.
1.3 Käufer: Jeder Konsument oder jedes Unternehmen, das eine Bestellung von Waren beim Verkäufer aufgibt.
1.4 Konsument : Jede natürliche Person des Käufers, die eine Übereinkunft für Zwecke außerhalb ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit im Sinne von Artikel I.1 Absatz 2 des Wirtschaftsgesetzbuches schließt.
1.5 Die Gesellschaft: Jeder Käufer, eine natürliche oder juristische Person, der ein wirtschaftliches Ziel auf nachhaltige Weise verfolgt, sowie seine Verbände im Sinne des Artikels I.8,39° Wirtschaftsgesetzbuch.
1.6 Das Handbuch: Das Handbuch/Baubuch für den Bau und die Installation der Ware und die zugehörigen Vorschriften je nach Witterungsverhältnissen.

2 GELTUNGSBEREICH

2.1 Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden auch „AGB“) regeln alle gegenwärtigen und zukünftigen Beziehungen zwischen Käufer und Verkäufer. Sie sind dem Käufer bekannt und gelten für alle Angebote, für Bestellungen des Käufers an den Verkäufer und für alle zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossenen Übereinkünfte. Die Anwendung der Klauseln und allgemeinen Bedingungen des Käufers ist ausdrücklich ausgeschlossen. Wenn eine schriftliche Sonderübereinkunft, die ordnungsgemäß von einem Direktor des Verkäufers unterzeichnet wurde, ausdrücklich von einem der in den AGB verankerten Grundsätze abweicht, gelten die übrigen Grundsätze der AGB weiterhin in vollem Umfang. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern oder zu ändern, wobei die neuen AGB die älteren AGB ersetzt, vorausgesetzt, die gültigen AGB sind die am Tag der Bestellung durch den Käufer gültigen AGB. Jede Bestellung beim Verkäufer bedeutet, dass der Käufer die AGB ausdrücklich akzeptiert und vollständig verpflichtet.
2.2 Der Verkäufer kann Verpflichtungen aus dieser Übereinkunft auf eine mit dem Verkäufer verbundene Gesellschaft oder auf eine Gesellschaft innerhalb der Konzerngesellschaft des Verkäufers übertragen. Die Feststellung, dass eine Verpflichtung aus dieser Übereinkunft von einer mit dem Verkäufer verbundenen Gesellschaft oder von einer Gesellschaft innerhalb der Konzerngesellschaft des Verkäufers erfüllt wird, hat keine Auswirkungen auf die Anwendung der AGB.
2.3 Das Handbuch ist ein integraler Bestandteil der AGB. Der Käufer muss bei der Montage der Ware das Handbuch vollständig und korrekt befolgen und bei bestimmten Witterungsverhältnissen die entsprechenden Vorschriften strikt einhalten.

3 ANGEBOTE & BESTELLUNGEN

3.1 Nur schriftliche Angebote binden den Verkäufer. Ihre Gültigkeitsdauer beträgt 30 (dreißig) Tage, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Die Preise sind in Euro angegeben. Bestellungen werden erst nach schriftlicher Bestätigung des Verkäufers oder nach Abschluss der Bestellung durch den Verkäufer endgültig. Im Falle der Stornierung einer Bestellung durch den Käufer ist der Verkäufer zu Folgendem berechtigt:
(a) Eine pauschale Vergütung in Höhe von 20 % des Bestellwertes, erhöht um etwaige Kosten, die sich aus zusätzlichen Leistungen, Lieferung, Entsorgung und zusätzlichen Arbeitszeiten ergeben, die vom Käufer zu zahlen ist, um mindestens 100 EUR für Lagerware; oder
(b) Eine pauschale Vergütung in Höhe von 100 % des Bestellwerts, zuzüglich etwaiger Kosten aus zusätzlichen Leistungen, Lieferung, Entsorgung und zusätzlichen Arbeitszeiten, mindestens jedoch 100 eur; vom Käufer zu zahlen, wenn es sich um kundenspezifische Waren handelt (z. B. Durch Drucken oder ein bestimmtes Format).
3.2 wenn der Verkäufer aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, die Ware zu liefern, kann der Käufer keine großzügige Entschädigung verlangen, mit Ausnahme der Rückzahlung eines eventuell bereits gezahlten Vorschusses.
3,3 der Verkäufer ist in allen Fällen höherer Gewalt von seiner Lieferverpflichtung und jeglicher Haftung befreit. Ein Fall höherer Gewalt kann einen Kriegszustand, eine Revolte, einen Aufstand, einen Volksaufstand, Aktionen ziviler oder militärischer Behörden, Embargos, Explosionen, Streiks oder soziale Konflikte, eine Aussperrung, ein Mangel an Rohstoffen oder Verbrauchsmaterialien umfassen. Rückruf durch einen Produzenten/Hersteller/Lieferanten des Verkäufers, Mangel an Arbeitskräften, Ausfall oder Ausfall öffentlicher Versorgungseinrichtungen, Überschwemmungen und andere Wetterbedingungen wie anhaltende Hitze, Schnee oder Eis, Feuer oder Hurrikan, Mangel an verfügbaren Transportmitteln, außergewöhnliche Verkehrsstaus, Epidemien, Unfälle, Die die normale Ausführung der Bestellungen sowohl durch den Verkäufer als auch durch einen seiner Lieferanten verhindern.
3,4 wenn der Käufer die Erstellung einer Rechnung im Namen eines Dritten verlangt, ist der Käufer jederzeit und unter allen Umständen gesamtschuldnerisch und solidarisch mit diesem Dritten in Bezug auf alle Verpflichtungen, die sich aus dem Vertrag und diesen AGB ergeben, gebunden.

4 BESTELLUNGEN – LIEFERZEITEN

4.1 Alle Lieferzeiten dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Verpflichtung oder Garantie unter dem Verkäufer dar. Die Nichteinhaltung der vom Verkäufer angegebenen Lieferzeiten kann dem Käufer keinen Anspruch auf Schadensersatzforderung geben oder die Auflösung des Kaufvertrags rechtfertigen.
4.2 Für den Fall, dass die Ware an den Konsumenten geliefert wird, bestimmt oder ändert der Verkäufer die Lieferzeit nur mit Zustimmung des Konsumenten.
4.3 Alle Lieferungen erfolgen ab Werk (Incoterms® 2020), sofern im Angebot und/oder in der Kaufübereinkunft nichts anderes angegeben ist.
4.4 Die Waren werden stets auf Gefahr und Gefahr des Käufers transportiert, der sie unter seiner Verantwortung erhält, wobei der Käufer verpflichtet ist, das Gewicht, die Menge und den Zustand der Waren zu überprüfen. Der Käufer stellt sicher, dass der Lieferort für die verwendeten Transportmittel leicht zugänglich ist, damit die Lieferung und die Installation der Ware problemlos erfolgen können. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und ist die Lieferung nicht möglich oder kann nicht effizient durchgeführt werden, so hat der Verkäufer Anspruch auf die zusätzlichen Kosten (u.a.: zweiter Lieferungsversuch, manuelle Lieferung, Wartezeiten...). Daher wird dem Käufer in Rechnung gestellt.

5 ELEKTRONISCHE RECHNUNGSSTELLUNG

5.1 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, seine Rechnungen, Kontoauszüge und Rechnungsübersichten elektronisch an den Käufer zu übertragen.
5.2 Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder des Fehlers der elektronischen Rechnungsstellung behält sich der Verkäufer jedoch das Recht vor, Rechnungen oder Kontoauszüge in Papierform an den Käufer zu übertragen. Unter diesen Umständen ersetzen die Papierrechnungen und Kontoauszüge die elektronischen Rechnungen und Abrechnungen und sind an sich ausreichend.

6 PREISE UND ZAHLUNG

6.1 Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise des Verkäufers als Nettopreise ohne MwSt..
6.2 Für den Fall, dass die Ware an den Konsumenten verkauft wird, sind die Preise des Verkäufers inklusive MwSt..
6.3 Alle vom Verkäufer ausgestellten Rechnungen sind vorbehaltlich einer ausdrücklich gegenteiligen schriftlichen Vereinbarung spätestens am Fälligkeitsdatum der Rechnung am Sitz des Verkäufers ohne Skonto zahlbar. Die Rechnung gilt erst als bezahlt, wenn das Guthaben auf dem Bankkonto des Verkäufers gutgeschrieben wurde.
6.4 Die Rechnungen des Verkäufers müssen immer vom Unternehmen bezahlt werden, auch wenn der Verkäufer einen festen und zahlbaren Anspruch gegen den Verkäufer hat. Jegliche Aufrechnung oder Entschädigung durch ein Unternehmen ist daher vorbehaltlich einer besonderen schriftlichen Vereinbarung ausgeschlossen. Der Käufer verpflichtet sich auch, Rechnungen oder Salden von Rechnungen, die nicht ernsthaft bestritten werden, nicht einzubehalten.
6.5 Auch wenn einem Käufer aufgrund einer besonderen schriftlichen Vereinbarung eine Zahlungsfrist eingeräumt wird, werden durch die Nichtzahlung einer einzelnen Rechnung zum Fälligkeitsdatum alle unbezahlten Rechnungen ohne vorherige Ankündigung des Verzuges gesetzlich fällig.
6.6 Bei Nichtzahlung von Rechnungen zum Fälligkeitsdatum werden die vom Unternehmen geschuldeten Beträge automatisch und ohne vorherige Ankündigung des Verzugs um eine Pauschalgebühr erhöht, die auf 15 % aller ausstehenden Beträge und diese um mindestens 125 Euro festgesetzt wird. Darüber hinaus werden die vom Unternehmen nicht bezahlten Rechnungen automatisch und ohne vorherige Ankündigung Zinsen auf die Zahlung verspäteter Zahlungen gemäß Artikel 5 des Gesetzes vom 2. August 2002 zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr verrechnet.
6.7 Falls der Konsument Rechnungen nicht zum Fälligkeitsdatum bezahlt, sendet der Verkäufer dem Konsumenten eine kostenlose Zahlungserinnerung. Wenn der Konsument 14 Tage nach dem Absenden der ersten Mahnung immer noch in Zahlungsverzug ist, wird eine zweite Zahlungserinnerung gesendet. Von diesem Zeitpunkt an kann der Verkäufer eine pauschale Vergütung in Höhe von 20 € berechnen, wenn der geschuldete Betrag unter oder gleich 150 € liegt, 30 € plus 10 % des geschuldeten Betrags für die Tranche zwischen 150,01 € und 500 €, wenn der geschuldete Betrag zwischen 150,01 € und 500 € liegt, und 65 € plus 5 % des geschuldeten Betrags für die Tranche über 500 € mit einem Maximum von 2.000 €, wenn der geschuldete Betrag über 500 € liegt. In jedem Fall haftet der Konsument für die Verweisung ab dem Kalendertag, der auf den Tag der Absendung der zweiten Zahlungserinnerung folgt, für Zinsen. Verzugszinsen im Geschäftsverkehr werden zu dem in Artikel 5 Absatz 2 des Gesetzes vom 2. August 2002 zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr genannten Zinssatz erhoben.
6.8 Jede Beschwerde bezüglich der Erstellung oder Berechnung einer Rechnung muss innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum per Einschreiben eingereicht werden, ohne dass die Rechnung als vom Käufer angenommen gilt.
6.9 Für den Fall, dass der Käufer seine vertraglichen Verpflichtungen, einschließlich der rechtzeitigen Zahlung von Rechnungen, nicht erfüllt, behält sich der Verkäufer das Recht vor, Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Aussetzung ausstehender Lieferungen und Bestellungen.
6.10 Der Verkäufer kann jederzeit – auch nach dem Konkurs des Käufers oder nach dem Einverständnis der Gläubiger des Käufers oder nach dem Antrag des Käufers oder der Zustimmung zu einer gerichtlichen Umstrukturierung – bestehende oder künftige Forderungen gegen den Käufer geltend machen Aus denen der Verkäufer auch alle dem Käufer geschuldeten Beträge verrechnen muss, aufgrund derer der Verkäufer ebenfalls geschuldet ist.
6.11 Jede Änderung der rechtlichen oder finanziellen Situation des Unternehmens muss dem Verkäufer schriftlich mitgeteilt werden, der, falls gewünscht, ausstehende Bestellungen stornieren, Bestellungen ablehnen, Gewährleistungen verlangen oder die Zahlungsbedingungen ändern kann.
6.12 Vorbehaltlich besonderer gesetzlicher Bestimmungen und zur Gewährleistung der Rückzahlung aller Beträge, die der Käufer gegenüber dem Verkäufer für alle gegenwärtigen und/oder zukünftigen Forderungen, gleich welcher Art, zu haften hätte, verpflichtet sich der Käufer, zum Vorteil des Verkäufers: Alle gegenwärtigen und künftigen Ansprüche an Dritte, einschließlich gewerblicher und sonstiger Ansprüche an Kunden, Leistungen und Dienstleistungen, Ansprüche an bewegliches oder unbewegliches Vermögen, Schadensersatzforderungen, Renten, Versicherungsleistungen, Sozialversicherungsleistungen oder öffentliche Ansprüche nach Steuervorschriften. Der Käufer verpflichtet sich, auf einfache Anfrage des Verkäufers alle Informationen und Unterlagen im Zusammenhang mit diesen Ansprüchen zur Verfügung zu stellen.

7 EIGENTUMSVORBEHALTSKLAUSEL

7.1 Der Verkäufer behält sich das volle Eigentum an den verkauften Waren bis einschließlich der Gesamtzahlung deHauptforderung und der verbundenen Waren durch den Käufer vor. Die gelieferte Ware bleibt das alleinige Eigentum des Verkäufers und gilt bis zur Gesamtzahlung der Ware durch den Käufer als bei der Lieferung. Der Käufer trägt jedoch jederzeit das Risiko von Schäden, die diese Ware erleiden oder verursachen würde. Bis zur Gesamtzahlung der Ware hat der Käufer ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers keinen Zugang zu der Ware. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer unverzüglich per E-Mail, bestätigt durch ein Einschreiben, über alle Anhänge zu informieren, die ein Dritter auf der gelieferten Ware anbringen kann.
7.2 Wenn die Zahlung an einem Fälligkeitsdatum nicht erfolgt, kann der Verkäufer die Ware auf Kosten des Käufers zurückfordern.
7.3 Für den Fall, dass der Käufer unbezahlte Waren weiterverkauft, behält sich der Verkäufer auch die Möglichkeit vor, den Wiederverkaufspreis der Waren vom Käufer zu verlangen. Der Eigentumsvorbehalt geht dann auf die Forderung des Käufers gegen einen Dritten und auf den Weiterverkaufspreis über.
7.4 Die Tatsache, dass sich die Ware nicht mehr im Sachbesitz des Käufers befindet, ändert nichts an der Existenz des Eigentumsvorbehalts des Verkäufers.
7.5 Die Tatsache, dass die Ware durch Gründung ein Eigentum geworden ist, hat keinen Einfluss auf die Existenz des Eigentumsvorbehalts unter dem Verkäufer, der einer Eintragung im Pfandregister unterliegt.
7.6 Falls der Wert der wiedergewonnenen Waren den Betrag der Forderung des Verkäufers übersteigt, erstattet der Verkäufer dem Käufer den Restbetrag zurück.
7.7 Für den Fall, dass die Ware an einen Konsumenten verkauft wird, stellt die Annahme dieser AGB die Zustimmung zum Eigentumsvorbehalt des Verkäufers dar.

8 AUFLÖSUNG

Der Verkäufer ist in der Lage, die mit dem Käufer geschlossene Übereinkunft ohne Fristsetzung und ohne gerichtliche Intervention und ohne Zahlung einer Schadensersatzforderung an den Käufer von Rechts wegen zu kündigen, wenn: (i) Einstellung der Zahlung durch den Käufer; (II) Konkurs des Käufers; (III) Liquidation oder Einstellung der Tätigkeit des Käufers; (IV) gerichtliche Umstrukturierung; oder (V) Beschlagnahme auf Kosten des Käufers. In einem solchen Fall haftet der Käufer für eine Schadensersatzforderung, die in Artikel 3.1(a) oder 3.1(b) in diesen AGB berechnet wird.

9 RISIKOÜBERGANG

9.1 Die Risiken aller Art, einschließlich Fälle höherer Gewalt und Zufall, sowie die Erhaltung der Ware gehen auf den Käufer über, sobald die Ware die Geschäftsräume des Verkäufers verlässt.
9.2 Der Käufer verpflichtet sich daher, einen Versicherungsvertrag mit einer renommierten Gesellschaft abzuschließen, die die Risiken des Verlusts, Diebstahls oder der Zerstörung der Ware abdeckt. Der Verkäufer kann jederzeit eine unterzeichnete Kopie dieses Vertrags verlangen.

10 GARANTIEN

(A). Allgemeine Bestimmungen über Garantien

10.1 Wenn der Verkäufer zur Erfüllung einer Garantiezusage verpflichtet ist, hat der Käufer nur Anspruch auf eine kostenlose Reparatur oder einen Ersatz der Ware, es sei denn, dies wäre für den Verkäufer unmöglich oder unverhältnismäßig.
10.2 Die Reparatur oder der Austausch gilt als unverhältnismäßig, wenn die Kosten für den Verkäufer unangemessen wären.
10.3 Falls der Verkäufer der Auffassung ist, dass eine Reparatur oder ein Austausch unmöglich ist, hat der Käufer ausnahmsweise Anspruch auf eine angemessene Preisminderung oder Erstattung. Der Käufer hat jedoch keinen Anspruch auf Erstattung, wenn der Mangel von unerheblicher Bedeutung ist. Der Verkäufer reduziert jegliche Erstattung an den Käufer unter Berücksichtigung der Nutzung der Ware durch den Käufer seit der Lieferung. Eine Erstattung darf niemals den dem Käufer in Rechnung gestellten Warenbetrag überschreiten.
10.4 Der Verkäufer kann eine Gebühr für die Reparatur berechnen, wenn der Schaden durch die Verwendung der Ware durch den Käufer nach dem Zeitpunkt, zu dem er den Mangel festgestellt hat oder feststellen sollte, verschlimmert wurde.
10.5 Im Falle eines angeblichen Mangels muss die Ware sauber und in der Originalverpackung einschließlich Zubehör und Dokumentation an den Verkäufer zurückgesandt werden. Die Originalrechnung oder ein gültiger Zahlungsnachweis sind vorbehaltlich anderer Anweisungen des Verkäufers stets beizufügen. Wenn der Käufer die vorstehenden Anforderungen nicht erfüllt oder die Anweisungen des Verkäufers nicht einhält und zusätzliche Kosten entstehen (z. B. Da die Ware nicht stapelbar oder schmutzig ist und gewaschen werden muss…), kann der Verkäufer dies dem Käufer in Rechnung stellen. Die Rückgabe erfolgt stets auf Risiko und Kosten des Käufers. Die Rücksendung muss nach Anweisung des Verkäufers spätestens innerhalb von vierzehn Tagen erfolgen.
10.6 Nachdem der Verkäufer die Ware mit dem angeblichen Mangel erhalten hat oder die Ware vor Ort gesehen oder abgeholt hat, untersucht der Verkäufer, ob die Ware tatsächlich an einem Mangel leidet. Wenn die Ware tatsächlich an einem durch die Garantie abgedeckten Mangel leidet, muss der Verkäufer seine Garantiezusage einhalten. Hat der Käufer jedoch einen angeblichen Mangel an der Ware beanstandet und sich später herausstellt, dass dieser angebliche Mangel nicht verfügbar ist oder nicht von der Garantie des Verkäufers abgedeckt ist, so trägt der Käufer die Kosten des Verkäufers infolgedessen (Einschließlich Transportkosten, Forschungskosten, Verwaltungskosten usw.) und dem Käufer in Rechnung gestellt werden.
10.7 Die Garantiezusagen des Verkäufers gemäß diesem Artikel 10 der AGB gelten nicht, wenn der Mangel auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
(a) Unsachgemäße Installation oder Verwendung der Ware durch den Käufer, Installation oder Verwendung entgegen den Anweisungen des Handbuches oder unsachgemäße Verwaltung, Lagerung oder Wartung durch den Käufer oder durch Dritte; oder
(b) Wenn der Käufer oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers Änderungen an der Ware vorgenommen oder versucht haben, Angelegenheiten, denen sie nicht unterliegen, bestätigt wurden oder die Ware auf andere als die vorgeschriebene Weise verändert oder verändert wurde; oder
(c) Normale Abnutzung und alle Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen, einschließlich Witterungsverhältnisse und Vandalismus.
10.8 Der Käufer darf sich nur auf eine Garantiezusage des Verkäufers verlassen und eine Schadensersatzklage nur erheben, wenn er über den Kaufnachweis der Ware verfügt, aus dem das Kaufdatum hervorgeht.

(B). Sichtbare Mängel

10.9 Jegliche Mängelrügen des Käufers bezüglich der Nichtkonformität und/oder sichtbarer Mängel der Ware müssen stets innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist wird keine Mängelrüge mehr berücksichtigt. Damit die Mängelrüge zulässig ist, muss sie auch vom Käufer begründet und per Einschreiben übermittelt werden, und die Einwände müssen auch in dem Lieferschein enthalten sein, der vom Kunden bei der Lieferung zu unterzeichnen ist.

(C). Versteckte Mängel

10.10 Unbeschadet der Anwendung der Artikel 10.12 bis einschließlich 10.16 dieser AGB 10 garantiert der Verkäufer dem Käufer im Rahmen dieser AGB, dass die gelieferten Erzeugnisse frei von versteckten Mängeln sind. Dabei respektiert der Verkäufer die Artikel 1641 bis 1649 des belgischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer für versteckte Mängel ist auf Mängel beschränkt, die innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab Lieferdatum auftreten. Der Käufer informiert den Verkäufer spätestens 14 Tage nach der Feststellung des Mangels, um die Entschädigung in Anspruch nehmen zu können. Jeder Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer wegen versteckter Mängel muss innerhalb von 1 Jahr nach Lieferung erhoben werden.
10.11 Abweichend von den vorstehenden Artikeln gelten die Garantiezusagen des Verkäufers für versteckte Mängel, wenn die Ware nicht vom Verkäufer selbst, sondern von einem dritten Hersteller hergestellt wurde. Unter Ausschluss anderer Gewährleistungen, vorausgesetzt, dass der Verkäufer die Garantie, die ihm vom Hersteller oder Hersteller zur Verfügung gestellt wird, weiterhin nutzbringend vom Verkäufer in Anspruch nehmen kann.

(D). Gesetzliche Garantie für den Verkauf an Konsumenten

10.12 Der Verkäufer 10 garantiert dem Konsumenten und innerhalb der Grenzen dieses Artikels AVV, dass die gelieferten Erzeugnisse frei von Vertragswidrigkeiten sind. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Konsumenten von jeglicher Vertragswidrigkeit freizustellen, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Ware besteht und sich innerhalb von 2 Jahren nach der oben genannten Lieferung äußert. Gemäß den Artikeln 1649a bis 1649g des Alten belgischen Bürgerlichen Gesetzbuches und stets innerhalb der Grenzen dieser Bestimmungen. Die vorgenannte Laufzeit wird während des Zeitraums ausgesetzt, der für die Reparatur oder den Austausch der Ware erforderlich ist.
10.13 Der Konsument unterrichtet den Verkäufer über die Vertragswidrigkeit spätestens zwei (zwei) Monate nach dem Tag, an dem der Konsument die Vertragswidrigkeit festgestellt hat, und weist hinreichend nach, dass die Vertragswidrigkeit begründet ist.
10.14 Der Konsument kann den Verkäufer nach einem Jahr ab dem Tag, an dem er den Konformitätsmangel festgestellt hat, nicht mehr verklagen.
10.15 Die Vertragswidrigkeit gilt nicht als vorhanden, wenn der Konsument die Vertragswidrigkeit kannte oder vernünftigerweise wissen musste oder wenn die Vertragswidrigkeit auf das vom Konsument gelieferte Material zurückzuführen ist.
10.16 Die Vertragswidrigkeit, die sich aus einer fehlerhaften Montage der Ware ergibt, gilt als Vertragswidrigkeit der Ware, wenn die Installation Teil derKaufübereinkunft über die Ware ist und vom Verkäufer durchgeführt wurde. Oder wenn die Ware vom Kunden installiert wird und die falsche Installation durch den Konsumenten direkt auf einen Fehler im Handbuch zurückzuführen ist.

11 HAFTUNG

11.1 Unbeschadet der Garantiezusagen gemäß Artikel 10 der AGB haftet der Verkäufer dem Käufer gegenüber nur für Schäden, die aus seinem eigenen schweren oder vorsätzlichen Fehler und den schwerwiegenden oder vorsätzlichen Fehlern seines Bevollmächtigten, seiner Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen entstehen.
11.2 Der Verkäufer haftet gegenüber Dritten nicht für Schäden, die aus eigenem Verschulden oder Fehlern seiner Mitarbeiter, Mitarbeiter oder sonstigen Vermittler entstehen. Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter für Schäden frei, für die die Haftung des Verkäufers in Bezug auf den Käufer in diesen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen ist. Der Käufer ist auch für die korrekte und sichere Verwendung der Ware sowie für die korrekte und sichere Installation verantwortlich, wenn der Käufer für die Installation selbst verantwortlich ist oder einen Dritten für die Installation selbst beauftragt.
11.3 Die Haftung des Verkäufers ist aus welchem Grund auch immer auf unmittelbare und vorhersehbare Schäden beschränkt, Und darf pro Vertrag die Beträge nicht übersteigen, die der Verkäufer für die vertragsgegenständlichen Waren in Rechnung stellt, und in keinem Fall den Betrag überschreiten, für den der Verkäufer versichert ist. In keinem Fall haftet der Verkäufer für indirekte, indirekte oder unvorhersehbare Schäden im Zusammenhang mit dem Käufer oder Dritten, wie Schäden an anderen Erzeugnissen, Fahrzeugen, unbeweglichen Sachen, Ruf- oder Handelsschäden , Umsatzverlust, Produktionsausfall, Verlust des Kunden, Beschwerden und Schadensersatzforderungen...
11.4 Ungeachtet der anderen Bestimmungen dieses Artikels 11 der AGB haftet der Verkäufer in keiner Weise für Mängel der Ware oder sonstige Schäden, Der in einem der in Artikel 10.7 der AGB genannten Fälle oder aufgrund klimatischer Bedingungen entstanden ist oder das Ergebnis ist.
11.5 Unter keinen Umständen haftet der Verkäufer für die Übermittlung falscher Anweisungen, Größen, Pläne, Spezifikationen edm. Vom Käufer an Verkäufer, wodurch die Ware nicht den Bedürfnissen oder Erwartungen des Kunden entspricht.
11.6 Unbeschadet der Anwendung des Artikels 10 der AGB ist ein Haftungsverfahren des Verkäufers spätestens zwei Jahre nach Kenntnis des Schadensereignisses, auf dem das Verfahren beruht, einzuleiten.

12 RÜCKNAHME – REPARATUREN – RÜCKRUFE

12.1 Unbeschadet der Bestimmungen des Artikels 10 der AGB dürfen die verkauften Waren weder zurückgegeben noch ausgetauscht werden. Die Rücknahme erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers und bezieht sich nur auf neue Waren in ihrer Originalverpackung und in ihrem einwandfreien Zustand. Im Falle einer Rücknahme ist der Verkäufer berechtigt, mindestens 20% vom erstattungsfähigen Kaufpreis abzuziehen.
12.2 Reparaturen von Waren werden zum günstigsten Preis durchgeführt. Die Kosten für die Arbeitszeit und die Transportkosten zum und vom Käufer gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Im Falle einer Reparatur muss der Käufer die Ware in der in Artikel 10.5 der AGB beschriebenen Weise an den Verkäufer zurückgeben.
12.3 Wenn der Verkäufer der Ansicht ist, dass bestimmte Waren zurückgerufen werden sollten („Rückruf“), wird der Käufer unverzüglich die Anweisungen des Verkäufers befolgen.

13 INSTALLATION DURCH EINEN VOM VERKÄUFER VERANTWORTLICHEN DRITTEN

13.1 Die Bestimmungen des Artikels 13 der AGB gelten nur, wenn die Ware vom Verkäufer oder von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten installiert wurde. Die Installation durch den Verkäufer oder einen beauftragten Dritten ist nicht standardmäßig enthalten, ist kostenpflichtig und muss ausdrücklich vereinbart werden.
13.2 Der Verkäufer oder sein bestellter Dritter bestimmt den Zustand der Ware nach der Installation. Der Käufer hat nach der Montage einen Lieferschein zu unterzeichnen, der als Nachweis der ordnungsgemäßen Lieferung und Montage gilt. Sichtbare Mängel an der Ware selbst oder infolge ihrer Installation sind abweichend von den Bestimmungen des Artikels 10.9 er AGB spätestens unmittelbar nach der Montage unter Strafe des Verfalls auf dem Lieferschein anzugeben.
13.3 Wenn für die Installation der Ware eine Zustimmung oder Genehmigung eines Dritten erforderlich ist, muss der Käufer sicherstellen, dass die erforderliche(n) Erlaubnis(en) oder Genehmigung rechtzeitig eingeholt wird. Der Käufer muss den Verkäufer schriftlich über die eingeholte Zustimmung oder Lizenz informieren. Das Versäumnis, die erforderliche(n) Erlaubnis(en) einzuholen, erfolgt auf alleinige Gefahr des Käufers.
13.4 Der Käufer hat sicherzustellen, dass der Standort oder die Oberfläche, auf dem die Ware installiert werden soll, geeignet ist, sowie dass Rohre, Kabel, Werke und andere Hindernisse an, unter, in oder um den Standort, an dem die Ware installiert werden soll, vorhanden sind. Der Käufer muss den Verkäufer oder den beauftragten Dritten umfassend informieren. Zusätzlich zu dem Artikel 11 dieser AGB übernimmt der Verkäufer keinerlei Haftung für Schäden an Kabeln, Rohren oder anderem Eigentum am, unter, in oder um den Standort, die durch fehlerhafte Informationen des Käufers verursacht werden.
13.5 Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass es bei der Installation zu Beeinträchtigungen oder möglichen Schäden an, unter, in, um oder am Installationsort kommen kann, die durch die Platzierung, Befestigung, Verankerung, u.ä. der Waren entstehen. Dies ist mit der Installation verbunden und hat keinen Anspruch auf Entschädigung seitens des Verkäufers, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Verkäufers.

14 SCHUTZ DER PRIVATSPHÄRE

Der Verkäufer fungiert als der für die Verarbeitung Verantwortliche. Er hält die EU-Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten („DSGVO“) strikt ein. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass der Verkäufer seine personenbezogenen Daten für kommerzielle Zwecke sammelt und verarbeitet, insbesondere im Zusammenhang mit der Verwaltung, Finanzierung und Beitreibung von Forderungen des Verkäufers sowie Marketing und Werbung. Diese Daten können sowohl vom Verkäufer als auch von den anderen angeschlossenen Gesellschaften oder deren Subunternehmern, die jederzeit angemessene Garantien für den Schutz personenbezogener Daten bieten, für die Zwecke der Akquise, der Analyse und Forschung, der Garantiebestimmungen für Erzeugnisse sowie für die Pflege und Verwaltung der Website des Verkäufers eingesetzt werden. Die Daten werden während der gesamten Dauer der Geschäftsbeziehung und gegebenenfalls auch danach aufbewahrt, um dem Verkäufer die Einhaltung seiner gesetzlichen Verpflichtungen zu ermöglichen. Der Käufer hat ein Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner Daten sowie ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner Daten auf der Grundlage eines berechtigten Interesses. Der Käufer hat auch das Recht, der Nutzung seiner Daten für Direktvermarktungszwecke kostenlos und ohne Begründung zu widersprechen. Zur Ausübung dieser Rechte muss der Käufer eine unterzeichnete und datierte Anfrage zusammen mit einer Kopie des Personalausweises des Käufers oder eines gesetzlichen Vertreters an den Sitz des Verkäufers senden. Der Käufer erklärt außerdem, dass er die Datenschutzerklärung des Verkäufers zur Kenntnis genommen hat, die auf seiner Website eingesehen werden kann.

15 GEISTIGES EIGENTUM

Alle grafischen Elemente, Marken, Designs, Logos und dergleichen, Die auf den Artikeln, Handbüchern und Gebrauchsanweisungen aufgeführten Angaben sind ausschließliches Eigentum der Produzenten, Hersteller oder Verkäufer. Sie werden nicht übertragen und sind nicht zur Verwendung, Bedienung, Darstellung, Reproduktion oder Anpassung durch den Käufer oder Dritte berechtigt.

16 VERSCHIEDENES

16.1 Der Käufer darf die Kaufübereinkunft oder etwaige Rechte und Pflichten, die sich aus Transaktionen mit dem Verkäufer ergeben, nicht ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers abgeben oder übertragen.

16.2 Sollte eine Bestimmung der AGB nicht durchsetzbar oder im Widerspruch zu einer Bestimmung des zwingenden Rechts stehen, hat diese Undurchsetzbarkeit oder Unwirksamkeit keine Auswirkungen auf die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen der AGB. Auch nicht den Teil der einschlägigen Bestimmung, der nicht undurchsetzbar oder nicht zwingend rechtsverletzend ist. Gegebenenfalls werden Verkäufer und Käufer miteinander in Gespräche treten, um die ungültige, nichtige oder nicht durchsetzbare Bestimmung sowohl inhaltlich als auch absichtlich durch eine rechtliche, gültige und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die hinsichtlich der Folgen dieser ungültigen, nichtigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung so nahe wie möglich ist. Insbesondere wird das gleiche wirtschaftliche Gleichgewicht zwischen den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien gewahrt.

17 ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGE GERICHTE

Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen unterliegen belgischem Recht, mit Ausnahme des Wiener Übereinkommens von 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf. Im Falle eines Streits sind nur die Gerichte von Westflandern, Division Ypern, zuständig, da die Verpflichtungen bestehen.

Vergleichen

 
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